Hausordnung
§ 1 Schriftform
Die Belegung der Villa Kunterbunt bedarf eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Beleger und dem BDKJ im Kreisdekanat Wesel e. V. (nachfolgend BDKJ genannt). Entsprechende Vordrucke werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Nach Eingang des ausgefüllten Belegungsantrages folgt eine schriftliche Terminbestätigung durch den BDKJ. Mündliche Absprachen sind für beide Vertragspartner nicht bindend. Änderungen der Konditionen behält sich der BDKJ vor.
§ 2 Preise
Für die Nutzung des Hauses und dessen Inventar werden Nutzungsgebühren gemäß der folgenden Preistabelle erhoben:
Gültig ab: 01.01.2010
| Beschreibung | Bemerkungen | Preis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Villa Kunterbunt Selbstversorgerhaus in Xanten-Wardt. Ausgelegt für 36 Personen. Sollten Sie mit einer größeren Gruppe kommen wollen, so bitten wir Sie, uns vorher anzusprechen. Tagesbelegungen sind ebenfalls möglich. Bitte sprechen Sie uns an. Die Mindestbelegungszeit der Villa Kunterbunt beträgt zwei Übernachtungen. |
|
8,50 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
||||
|
Villa Kunterbunt Preis für Wesel. Verbände 2010 |
|
6,80 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
||||
|
Essensservice Wir bieten Ihnen ein schmackhaftes warmes Mittagesessen an. Die Gruppe kann aus einer Menüfolge (zwei bis vier verschiedene Gerichte) jeweils ein Menü auswählen. |
4,00 EUR pro Stück |
|||||
|
Biertischgarnituren 1 Tisch und 2 Bänke für 8 Erwachsene (10 sind vorhanden) können für die Belegung mit gebucht werden |
3,00 EUR pro Ausleihe |
|||||
|
Kicker Die Nutzung des Kicker kann bei einer Reservierung der Villa gleich mitgebucht werden. |
5,00 EUR pauschal |
|||||
|
Kaution Wird nach ordnungsgemäßer Reinigung und bei keinen Beschädigungen am Inventar o.ä. zurückgezahlt |
100,00 EUR pauschal |
Leistungen:
§ 3 Kaution
Zu Belegungsbeginn ist vom Beleger an den jeweiligen Hausdienst gegen Quittung eine Kaution von 100,00 Euro zu entrichten.
§ 4 Besichtigung
Jeder Beleger hat die Möglichkeit, sich vom einwandfreien Zustand des Hauses und den Gegebenheiten vor Ort zu überzeugen.
§ 5 Kündigung
durch den BDKJ:
Sollten Umstände eintreten, die eine Belegung unmöglich machen, so ist der BDKJ berechtigt, den geschlossenen Vertrag entschädigungslos und fristlos zu kündigen.
durch den Beleger:
Der Beleger ist verpflichtet, das Vertragsverhältnis rechtzeitig zu kündigen, wenn er das Haus am vereinbarten Termin nicht mehr belegen kann.
Bei Stornierungen müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr berechnen.
Die Höhe diese Gebühr hängt von dem Zeitpunkt der Stornierung ab.
Bei Belegungen bis zu maximal 1 Woche Dauer:
Bei Belegungen über 1 Woche Dauer:
§ 6 Versicherung
Der BDKJ empfiehlt dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts in der Villa Kunterbunt.
§ 7 Beschädigungen / Verlust
Bei Beschädigungen, Verlust oder sonstigen Schäden am und im Haus während der Belegung haftet der Beleger dem BDKJ. Dies gilt auch, wenn der Schaden erst nach der Abreise eintritt, jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Belegung steht. Auftretende Schäden sind umgehend zu melden.
§ 8 Hausordnung
Die Hausordnung ist zu beachten. Der Hausdienst bzw. die Leitung der Villa Kunterbund übt im Auftrag des BDKJ das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dinslaken.
Hausordnung
Im Haus werden Hausschuhe getragen, um eine unnötige Verschmutzung zu vermeiden. Zum Schlafen bitte Bettwäsche (d. h. Bettlaken, Kopfkissen und Decke bzw. Schlafsack) mitbringen. Zum Aufräumen und Spülen werden Spülmittel, Reiniger für Böden, Spiegel und den Sanitärbereich benötigt.
Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt!
Haustiere dürfen nicht mit in die Villa Kunterbunt gebracht werden.
Ab 22 Uhr darf kein ruhestörender Lärm mehr nach außen dringen. Die Fenster sind ggf. zu schließen. Aufenthalte außerhalb des Hauses sollten nach 22.00 Uhr ruhig verlaufen.
Vergessen Sie vor Verlassen des Hauses nicht
Bei der Schlüsselübergabe zu Beginn und zum Ende der Belegung wird ein Kontrollgang mit dem Hausdienst durchgeführt.
Für Geld- und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Die Verantwortung für die Gruppe obliegt dem Leiter der Gruppe. Er hat für ein ordnungsgemäßes Verhalten der Gruppe im und ums Haus zu sorgen.
Essensservice
Wir bieten Ihnen ein schmackhaftes warmes Mittagesessen an. Die Gruppe kann aus einer Menüfolge (zwei bis vier verschiedene Gerichte) jeweils ein Menü auswählen. Der Essensplan wird ca. 1-2 Wochen vor dem ersten Belegungstag an die jeweilige Gruppe versandt. Diese Auswahl muss etwa vier Tage vor dem ersten Belegungstag durch die Gruppe bei uns verbindlich angemeldet werden. Somit bleiben etwa drei Tage zur individuellen Auswahl.
Das alles zu einem Preis von 4,00 Euro pro Essen.
Wer von dem Essensservice Gebrauch machen möchte, muss dies auf dem Belegungsantrag vermerken. Die durch die Gruppe ausgewählten und bestellten Essen müssen abgenommen werden.
An Wochenenden (Samstag und Sonntag) steht der Essensservice nicht zu Verfügung, da die Gerichte von einem externen Unternehmen zubereitet und geliefert werden.
Des weiteren können Sie Getränke, Brot und / oder Brötchen bei uns vorbestellen. Frische Milch ist beim Bauern nebenan erhältlich. Im Haus werden fair gehandelte Produkte aus Ländern der sog. "Dritten Welt" verkauft. Sie können uns telefonisch oder per e-mail Bescheid geben, ob Sie etwas brauchen.